Rechtsanwalt Ralf Thormann ist Ihr Anwalt in Recklinghausen

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Rechtsanwaltkanzlei Thormann.
Hier sind Sie richtig bei Fragen zum Verkehrsrecht, auch zum Oldtimerrecht (H-Kennzeichen oder 07er Nr….). Auch im Versicherungsrecht, bei Arzthaftungsfragen und im Arbeits- und Beamtenrecht finden Sie hier Ihren kompetenten Ansprechpartner.

02361 582 6610
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Rechtsanwalt Ralf Thormann ist als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in allen Behördenfragen Ihr Ansprechpartner. Schwerpunkte liegen neben dem Verkehrsrecht im öff. Dienst- und Arbeitsrecht sowie im Versicherungsrecht (insbesondere Lebens- Kranken- u. Sacherversicherung) und im Arzthaftungsrecht / Medizinrecht.

Arzthaftungsrecht / Arzthaftung

Wenn der Arzt einen Fehler macht, ist dies nicht immer offensichtlich. Bei einem begründeten Verdacht sollten Sie einen versierten Anwalt aufsuchen: Ich kann Ihnen hier weiter helfen. Jeden Tag gibt es in Deutschland tausende von Arztbesuchen mit Behandlungen und Operationen, teils mit hohen Risiken für Gesundheit und Leben. 

Die Patienten müssen sich dann darauf verlassen können, dass die Ärzte und das Krankenhauspersonal professionell und fehlerfrei vorgehen. Immer wieder gibt es Komplikationen oder Behandlungsfehler, mit manchmal gravierenden Folgen. Die Hälfte der geschätzten rund 160.000 ärztlichen Kunstfehler im Jahr soll auf Mängel bei Operationen zurückzuführen sein.

In Verdachtsfällen kann Ihr Anwalt Kontakt zum Arzt oder dessen Versicherung aufnehmen. Wenn Verhandlungen keine Einigung bringen, ist evtl. das Gericht oder die Gutachterkommission bei der Ärztekammer einzuschalten. Am Ende kann es, vor allem bei dauerhaften Behinderungen, hohes Schmerzensgeld und Schadenersatzzahlungen geben. Und die Chancen, tatsächlich Schmerzensgeld zu erhalten, sind oft gar nicht schlecht.

Arbeitsrecht und öffentlicher Dienst

Bei Fragen zum Arbeitsrecht, z.B. Kündigungsschutz oder unterlassener Beförderung, auch bei Beamten, sind Sie hier richtig. Rechtsanwalt Ralf Thormann ist zudem als Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ihr Spezialist für Beamtenrecht und den öffentlichen Dienst.

Auch wenn es um Krankenschein oder Lohnfortzahlung geht. Gehen Sie besser gleich zum Anwalt, das kann viel Ärger ersparen.

Übrigens wussten Sie schon:
Der Krankenschein allein schützt vor einer Kündigung nicht!

Verkehrsrecht

Verkehrsunfall, „geblitzt“, Führerschein weg?

Es gibt viele Fragen zum Straßenverkehr, die richtige Antwort hat Ihr Anwalt für Verkehrsrecht: Ralf Thormann.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Verursacher auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Zudem haben Sie die freie Wahl, ob und wo der Schaden repariert wird und welcher Gutachter ggf. eingeschaltet wird. Hier können Sie durch einen Gang zum Anwalt Geld und Nerven schonen.

Geht es um „Punkte“ in Flensburg oder droht der Entzug des Führerscheins oder ein Fahrverbot, sollte sofort ein Anwalt aufgesucht werden, denn oft kann hier noch viel „gerettet“  werden. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im DAV bin ich in Führerschein-Fragen Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Ralf Thormann hilft Ihnen bei allen Fragen zu KFZ-, Gebäude, Haftpflicht, Kranken- -und Berufsunfähigkeitsversicherungen und allen Problemen mit ihrer Versicherung.

Neben der Privathaftpflicht- und natürlich der Krankenversicherung wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als wichtige Vorsorge für den Ernstfall immer wieder empfohlen. Aber worauf muss der Verbraucher achten, welche Fallstricke kann es geben? Und was tun, wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder hinauszögert? Gehen Sie schnell zum Anwalt und überlassen Sie solche oft existenziellen Fragen nicht dem Zufall.

Übrigens: Bereits bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung ist Sorgfalt angesagt:

Jede Vorerkrankung, oft sogar jeder Arztbesuch, sind bei den Gesundheitsfragen im Antragsformular vollständig anzugeben, sonst kann die Versicherung im Leistungsfall später versuchen, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, um nicht zahlen zu müssen.

Aussagen von Versicherungsvertretern wie: „das ist doch keine echte Krankheit, das brauchen wir nicht eintragen“ sollte man mit Vorsicht begegnen und im Zweifel auf einer Eintragung auch kleinerer „Wehwehchen“ bestehen.

Selbst wenn es dann einen Risikozuschlag bei der Prämie oder eine Leistungsbeschränkung gibt, so ist der Kunde dann doch auf der sicheren Seite, wenn er später auf Zahlungen angewiesen ist.